Einfacher Bebauungsplan Forren West
Sondernutzungsplan · Zug
Dokument
- Nummer
- 2022-6119
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Einfacher Bebauungsplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 25.01.2022
- In Kraft seit
- 25.01.2022
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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aktuell_eBBP_Forren_West_Plan_20210920.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton Zug
Gemeinde Risch
A
Bestimmungen ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 Zweck
Art. 6 Frei- und Grünräume
1 Der einfache Bebauungsplan Forren West bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und
1 In dem im Situationsplan ausgeschiedenen Bereich ist ein zusammenhängender, zentraler Freiraum mit
Baugesetzes des Kantons Zug: ▪ Die Schaffung von Voraussetzungen für eine längerfristige Entwicklung des Roche-Standorts Rotkreuz und eine Bebauung in Etappen. ▪ Die Sicherung einer städtebaulich hochwertigen Gestaltung des Areals und einer hohen Arbeitsplatzqualität. ▪ Die Sicherung einer zweckmässigen Erschliessung. ▪ Die Schaffung attraktiver und öffentlich zugänglicher Freiräume und naturnaher Grünräume. 2 Der Planungsbericht sowie der Strategic Master Plan (Roche Diagnostics, 2018) veranschaulichen die
Zielsetzung, Machbarkeit und Zweckmässigkeit des einfachen Bebauungsplans.
2 In den im Situationsplan ausgeschiedenen Bereichen sind naturnahe Grünraume zu erstellen.
Kleinbauten und Anlagen sind untergeordnet zulässig, sofern diese dem Langsamverkehr (Wege und Abstellplätze) oder der Freizeit und Erholung dienen.
BAUTEN UND ANLAGEN
Es gelten die folgende Grundmasse: ▪ maximale anzurechnende Geschossfläche von 28'852 m2 ▪ minimale Grünflächenziffer 25% ▪ maximale Gesamthöhe Baubereiche J + K: 25 m Baubereich L: 20 m
4 Die Frei- und Grünräume sind mit einer standortgerechten Bepflanzung, insbesondere
ERSCHLIESSUNG
Publiziert im Amtsblatt am 02. und 07. Juli 2021
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
1 Oberirdische Gebäude sind nur innerhalb der Baubereiche J, K und L zulässig. Die
Art. 7 Zu- und Wegfahrt
Baubegrenzungslinien der Baubereiche ersetzen die kommunalen Grenz- und Gebäudeabstände. Die Zu- und Wegfahrt des Areals erfolgt an der Industriestrasse.
70
15
2 Klein- und Anbauten, unterirdische Bauten sowie Anlagen sind ausserhalb der Baubereiche zulässig.
GESTALTUNG
Der Erschliessungs- und Umgebungsbereich dient der Anlieferung, der Entsorgung, dem Langsamverkehr, der Parkierung und deren Zufahrten sowie den Service-, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten. Dieser kann bei Bedarf gegenüber dem Grünraum anders angeordnet werden, sofern der Grünraum dadurch nicht verkleinert oder zerstückelt wird.
Art. 4 Einordnung
Art. 9 Interne Verbindungen
Bauten, Anlagen und Umgebung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und freiräumlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Freiräume und eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild im Sinne von § 32 PBG erreicht wird. Dies gilt auch für die zweckmässige Ausstattung und Ausrüstung, für die Materialen, Färbung und Siedlungsökologie.
Die im Situationsplan bezeichnete interne Verbindung dient als Langsamverkehrs-Vernetzung der Gebäude und Freiräume sowie für der Service-, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten. Sie ist schematisch dargestellt und wird mit den Bauprojekten und dem Projektplan der Umgebungsgestaltung definiert.
........................................................................
7
8 22
98
40
14
18
Art. 10 Etappierung
Mit dem Abbruch des bestehenden Bau 13 ist der zentrale Freiraum zu erstellen.
1 Auf Gebäuden sind nur Flach- oder Sheddächer sowie flach geneigte Dächer (bis 7°) zulässig. Bei Klein-
J
68
15
und Anbauten besteht keine Beschränkung.
11.14
11.14
Bau 13
23.56
18
2 Technische Dachaufbauten wie Lüftungsanlagen, Kamine, Antennen, Liftaufbauten und dergleichen
müssen sich architektonisch gut integrieren. Sie sind allseits um ihre Höhe von der Fassade zurückzusetzen. Diese Einschränkungen gelten nicht für Photovoltaikanlagen.
5
6.86
Art. 5 Dachgestaltung
40
14
15
ausgeschiedenen Pflichtbaubereiche zu liegen.
Art. 8 Erschliessungs- und Umgebungsbereich
9
3 Die projizierten Fassadenlinien der Gebäude der 1. Bautiefe haben innerhalb der im Situationsplan
Autobahn A14
........................................................................
3 Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Es sind angemessene Retentionsmassnahmen auszubilden,
5
sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Als Terrassen sowie zur Energiegewinnung oder Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen
Verbindlicher Inhalt
Industriestrasse
vorzusehen.
Art. 3 Baubereiche
Der Gemeindeschreiber
7.52 5
5 Entlang der Industriestrasse ist eine strassenbegleitende Bepflanzung mit Hochstammbäumen
vom 02. Juli 2021 bis 02. August 2021
Der Gemeindepräsident
23.56
Hochstammbäume, auszugestalten. Es sind, wo notwendig, natürliche Retentionsanlagen zu integrieren.
Öffentliche Auflage
Vom Gemeinderat beschlossen am ...............
5
5
einzureichen. Für den Projektplan der Umgebungsgestaltung hat der Strategic Master Plan (Roche Diagnostics, 2018) hinsichtlich dessen Richtlinien zum Aussenraum erläuternden Charakter.
Art. 2 Grundmasse
6
3 Mit dem ersten Baugesuch für den Baubereich J, K oder L ist ein Projektplan der Umgebungsgestaltung
72.79
Genehmigung
88
19
11
1:500
einer Fläche von mindestens 2'000 m2 als Freizeit- und Erholungsraum sowie Treffpunkt für die Arbeitnehmenden und Besucher des Arbeitsplatzgebiets zu erstellen. Die Lage des Freiraums ist schematisch dargestellt und wird mit den Bauprojekten und dem Projektplan der Umgebungsgestaltung definiert. Oberirdische Gebäude sind nicht gestattet. Kleinbauten und Anlagen sind nur gestattet, wenn sie dem Zweck des Freiraums entsprechen. Erschliessungsflächen zwischen Freiraum und Gebäudefassaden sind möglichst autofrei zu gestalten. Sie dienen als Gebäudezugang oder Service-, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten.
13
Einfacher Bebauungsplan Forren West, Rotkreuz
2
Baubereiche (Art. 3)
Zu- / Wegfahrten (Art. 7) Lage schematisch
Pflichtbaubereich (Art. 3)
Erschliessungs- und Umgebungsbereich (Art. 8)
Zentraler Freiraum (Art. 6) Lage schematisch
interne Verbindungen (Art. 9) Lage schematisch
39
14
B
B
61.21
Bepflanzung (Art. 6) Lage schematisch
7
Abzubrechende Bauten
36
20
61.21
Grünraum (Art. 6)
CKW
Perimeter
76
39.93
33
4
20
9 10
48
5
Informationsinhalt Bestehende Gebäude
L
30
40
50 m
444.20
K
GH 25m
430.70
Bau 9
430.70 Bau 11
Str.
Bau 9
Str.
Baubereich K
2
1
20
5
10
Baubereich J
Schemaschnitt A-A 1:750 38
14 SB
B/ CK W
3
0
Bau 14
5
454.90
7a
Rechtskräftige Baulinien
31
20
454.90 448.60 GH 20m
Plan-Nr. 4000806_03 Erstellt: 20.09.2021 Gedruckt: 20.09.2021 Gezeichnet: Grd/Zan Geprüft: Zan Massstab: 1:500 Format: 59 x 126
GH 25m 1437
Zentraler Freiraum
Bau 14 Baubereich L
Schemaschnitt B-B 1:750
A
430.70
430.70 Bau 9 Baubereich K
Ind'str.
36
14