Strassen- und Baulinienplan Geosswaldstrasse

Baulinien · Zug

Dokument

Art
Baulinien
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
26.10.2011
In Kraft seit
26.10.2011

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Text

BDB_20111026.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 26. Oktober2011

Gemeindewesen Strassen- und Baulinienplan Geisswaldstrasse Gemeinde Waichwil

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Strassen- und Baulinienplan Geisswaldstrasse, Plan-Nr. 10.10.010-001, vom 11. Juli2011, wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: -

Gemeinderat Walchwil, Postfach 93, 6318 Walchwil (2 Ex., 4 Pläne)

-

Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) -Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)' -

-

f

Baudirektion,

Heinz/Tännler

Regierungsrat

o: \vtbp\gemeindliche planungen\baulinienpläne\w&_bl geisswaldstrasse, bdb_3.doc

Seite 2/2

A.

Das Grundstück 309 in der Ochsenrüti liegt in der Wohnzone W1, welche bereits seit der

Ortsplanung 1975 eingezont wurde. Die private Erschliessungsstrasse führt über Landwirtschaftsland.

B. Der Gemeinderat Walchwil hat den Strassen- und Baulinienplan dem Tiefbauamt am 24. August 2009 zur Vorprüfung eingereicht. Der Strassen- und Baulinienplan.wurde am 15. September 2009 durch das Tiefbauamt vorgeprüft. Der Vorprüfungsbericht enthielt Hinweise.

c.

Der Strassen- und Baulinienplan wurde im Amtsblatt publiziert und vom 25. September bis 26. Oktober 2009 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist erhoben Einsprache. Der Gemeinderat Walchwil hat am 4. Januar 2010 in Abweisung der Einsprachen den Strassen- und Baulinienplan beschlossen. In der Folge haben beide Einsprechenden den Entscheid des Gemeinderates Walchwil mittels Verwaltungsbeschwerden beim Regierungsrat angefochten. zog seine Verwaltungsbeschwerde am &. April 2010 zurück. Sie konnte daraufhin als erledigt abschrieben werden. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Gemeinderat Walchwil und wurde am 30. September2011 auch die zweite Verwaltungsbeschwerde zurückgezogen. Damit steht einer Genehmigung des revidierten und angepassten Strassen- und Baulinienplans Geisswaldstrasse durch die Baudirektion nichts mehr im Weg.

Der Strassen- und Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.. D.

BDB_20111026-Nr.9.pdf

10.10.010

GEBZUG

GEMEINDE WALCHWIL

INGENLEURE rn"

sig. J. Hürlimann sig. P. Pfister

a

Korporation Walchwil, Bahnhofstr. 2, 6318 Walchwil

sig. J. Hürlimann

Ganzen Text zeigen

Teen

GS 207, 310

Hr. Josef Hürlimann, Zipfel, 6318 Walchwil

8

Legende

Neue Strassenlinie zu genehmigen

Neue Baulinie zu genehmigen

Genehmigungsinhalt

Informationsinhalt

Genehmigte statische Waldgrenze

Übrige Bauten

Projektierte Bauten

3,3

Br

x

01

N

KANTON ZUG

Strassen- und Baulinienplan Geisswaldstrasse

AUFTRAGSNR.: 11.Juli2011

SITUATION 1: 500

DATUM:

ÄNDERUNGEN:

GS 307, 311,312

Aula AG, Gewerbestrasse 10, 6330 Cham

Die Grundeigentümer

GS 1396

sig. R. Schnarwyler sig. N. Staub

DER GEMEINDESCHREIBER:

25. 047, 201

VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 11. Juli 2011

DER GEMEINDEPRÄSIDENT: sig. Tobias Hürlimann

VON DER BAUDIREKTION GENEHMIGT AM:

x

9

288°