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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 23.02.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
23.02.2021
Frist bis
25.03.2021
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000000252

Parteien

Unternehmen

CHE-282.086.279 · 0106 · Cilanderstrasse 3, 9100 Herisau

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung gemäss Art. 934 OR und Art. 939 OR: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht, so veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in denen weitere Betroffene aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Die aufgeführte Rechtseinheit weist zudem Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Organisationsmangel in Bezug auf das Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, oder der Aufsichtsbehörde überweisen (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR).