Allgemeine Aufforderung, Stampfli Peter

Aufforderung des Handelsregisteramts · Freiburg · 29.07.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Freiburg
Publiziert
29.07.2021
Frist bis
28.08.2021
Veröffentlicht von
Service du registre du commerce du canton de Fribourg, Boulevard de Pérolles 25, 1701 Fribourg
Publikationsnummer
BH00-0000002679

Parteien

Unternehmen

CHE-113.956.931 · 0101 · Niedermonten, 1713 St. Antoni

Text

Amt
Service du registre du commerce du canton de Fribourg, Boulevard de Pérolles 25, CP, 1701 Fribourg, 1701 Fribourg
Weitere Rechtsmittel
Das oben genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt.
Hinweise
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.