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Aufforderung des Handelsregisteramts · Basel-Landschaft · 31.12.2021

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
31.12.2021
Frist bis
31.01.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Publikationsnummer
BH00-0000005177

Parteien

Unternehmen

CHE-419.281.375 · 0101 · Angensteinerstrasse 6, 4153 Reinach BL

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung gemäss Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 Abs. 1 HRegV Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation, beim zuständigen Handelsregister die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister gemäss Art. 938 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen vorgenommen.
Hinweise
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.