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Aufforderung des Handelsregisteramts · St. Gallen · 04.01.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
St. Gallen
Publiziert
04.01.2022
Frist bis
03.02.2022
Veröffentlicht von
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Publikationsnummer
BH00-0000005197

Parteien

Unternehmen

CHE-398.450.523 · 0106 · Bruggwaldstrasse 38a, 9008 St. Gallen

Text

Amt
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Sie weist darüber hinaus Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils und der Organisationsmängel wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die entsprechende Eintragung anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Wird der rechtmässige Zustand innert Frist nicht wiederhergestellt, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate dem Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde die Angelegenheit zum Entscheid (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.