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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 12.01.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
12.01.2022
Frist bis
11.02.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000005322

Parteien

Unternehmen

CHE-109.445.716 · 0107 · Walke 43, 9100 Herisau

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Mangel in Bezug auf das Rechtsdomizil; kein gültiges Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den Mangel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR). . Weiter entspricht bei der aufgeführten Rechtseinheit der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (eingetragene Gesellschafterin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen.