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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 12.01.2022
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Publiziert
- 12.01.2022
- Frist bis
- 11.02.2022
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
- Publikationsnummer
- BH00-0000005322
Parteien
Unternehmen
CHE-109.445.716 · 0107 · Walke 43, 9100 Herisau
Text
- Amt
- Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
- Weitere Rechtsmittel
- Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Mangel in Bezug auf das Rechtsdomizil; kein gültiges Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den Mangel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR). . Weiter entspricht bei der aufgeführten Rechtseinheit der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (eingetragene Gesellschafterin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen.