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Aufforderung des Handelsregisteramts · Luzern · 18.02.2022
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 18.02.2022
- Frist bis
- 10.03.2022
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- BH00-0000006000
Parteien
Unternehmen
CHE-116.361.160 · 0101 · Reussmatt 8, 6032 Emmen
Text
- Amt
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).