Allgemeine Aufforderung, Artprince GmbH

Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Innerrhoden · 08.04.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Publiziert
08.04.2022
Frist bis
28.04.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Publikationsnummer
BH00-0000006797

Parteien

Unternehmen

CHE-298.503.975 · 0107 · Kleestrasse 15, 9442 Berneck

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Weitere Rechtsmittel
Unrichtige Eintragung in Bezug auf das Domizil.
Hinweise
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.