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Aufforderung des Handelsregisteramts · Luzern · 18.05.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Luzern
Publiziert
18.05.2022
Frist bis
17.06.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH00-0000007355

Parteien

Unternehmen

CHE-107.454.035 · 0101 · Schönbühlring 8, 6005 Luzern

Text

Amt
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).