Aufforderung eines Einzelunternehmens, Dr. Müller Consultant
Aufforderung des Handelsregisteramts · Zug · 08.08.2022
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Zug
- Publiziert
- 08.08.2022
- Frist bis
- 08.09.2022
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug
- Publikationsnummer
- BH00-0000008123
Parteien
Unternehmen
CHE-102.978.182 · 0101 · Baarerstrasse 86, 6302 Zug
Text
- Amt
- Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug
- Hinweise
- Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.