Aufforderung eines Einzelunternehmens, Dr. Müller Consultant

Aufforderung des Handelsregisteramts · Zug · 08.08.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Zug
Publiziert
08.08.2022
Frist bis
08.09.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug
Publikationsnummer
BH00-0000008123

Parteien

Unternehmen

CHE-102.978.182 · 0101 · Baarerstrasse 86, 6302 Zug

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug
Hinweise
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.