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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 11.10.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
11.10.2022
Frist bis
10.11.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000008722

Parteien

Unternehmen

CHE-114.681.369 · 0106 · Untere Fabrik 20, 9100 Herisau

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung nach Art. 938 Abs. 1 OR und 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Bei der aufgeführten Rechtseinheit entspricht der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht überein (Wohnort des Präsidenten des Verwaltungsrats). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. . Weiter weist die aufgeführte Rechtseinheit Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Mangel in Bezug auf die Verwaltung und Vertretung; keine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz mehr [Art. 718 Abs. 4 OR] sowie Mangel in Bezug auf das Rechtsdomizil; kein gültiges Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).