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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 11.10.2022

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
11.10.2022
Frist bis
10.11.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000008723

Parteien

Unternehmen

CHE-338.531.916 · 0107 · Dorfplatz 16, 9107 Urnäsch

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR und Art. 938 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Die Rechtseinheit ist zur Zeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation, da das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil nicht mehr gültig ist. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben und auch die fehlende Notwendigkeit nicht belegt, so überweist das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift (Art. 939 Abs. 2 OR). . Weiter entspricht bei der aufgeführten Rechtseinheit der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht überein (Wohnort der einzigen Gesellschafterin und Geschäftsführerin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen.