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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 04.04.2023

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
04.04.2023
Frist bis
16.05.2023
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000010607

Parteien

Unternehmen

CHE-229.708.888 · 0107 · Dorfstrasse 68, 9055 Bühler

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung nach Art. 939 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Bei der aufgeführten Rechtseinheit muss davon ausgegangen werden, dass sie kein gültiges Rechtsdomizil mehr hat und damit einen Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation aufweist. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, den Domizilmangel zu beheben und innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregister ein gültiges Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls wird das Handelsregister die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, überweisen (Art. 939 Abs. 2 OR).