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Aufforderung des Handelsregisteramts · St. Gallen · 17.09.2024
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 17.09.2024
- Frist bis
- 17.10.2024
- Veröffentlicht von
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Publikationsnummer
- BH00-0000014955
Parteien
Unternehmen
CHE-153.599.145 · 0107 · Güetlistrasse 1, 9443 Widnau
Text
- Amt
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Weitere Rechtsmittel
- Aufforderung gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV (keine Vertretung in der Schweiz) Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und die entsprechende Eintragung anzumelden. Wird der rechtmässige Zustand innert Frist nicht wiederhergestellt, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate dem Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde die Angelegenheit zum Entscheid (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.