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Aufforderung des Handelsregisteramts · St. Gallen · 17.09.2024

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
St. Gallen
Publiziert
17.09.2024
Frist bis
17.10.2024
Veröffentlicht von
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Publikationsnummer
BH00-0000014955

Parteien

Unternehmen

CHE-153.599.145 · 0107 · Güetlistrasse 1, 9443 Widnau

Text

Amt
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV (keine Vertretung in der Schweiz) Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und die entsprechende Eintragung anzumelden. Wird der rechtmässige Zustand innert Frist nicht wiederhergestellt, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate dem Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde die Angelegenheit zum Entscheid (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.