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Aufforderung des Handelsregisteramts · Appenzell Ausserrhoden · 09.01.2026

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
09.01.2026
Frist bis
09.02.2026
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Publikationsnummer
BH00-0000019003

Parteien

Unternehmen

CHE-115.531.117 · 0101 · Dorf 711, 9063 Stein AR

Text

Amt
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Weitere Rechtsmittel
Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Beim aufgeführten Einzelunternehmen muss davon ausgegangen werden, dass es kein gültiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.