Aufforderung eines Einzelunternehmens, von Witzleben

Aufforderung des Handelsregisteramts · Schaffhausen · 23.10.2026

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
23.10.2026
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
BH00-0000021531

Parteien

Unternehmen

CHE-325.381.808 · 0101 · Hohlenbaumstrasse 97, 8200 Schaffhausen

Text

Amt
Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
Hinweise
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.