Aufforderung eines Einzelunternehmens, von Witzleben
Aufforderung des Handelsregisteramts · Schaffhausen · 23.10.2026
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- Schaffhausen
- Publiziert
- 23.10.2026
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
- Publikationsnummer
- BH00-0000021531
Parteien
Unternehmen
CHE-325.381.808 · 0101 · Hohlenbaumstrasse 97, 8200 Schaffhausen
Text
- Amt
- Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
- Hinweise
- Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.