Aufforderung nach Art. 152 HRegV, Martinelli Technical + Creative Communications

Bekanntmachung des Handelsregisteramts · Basel-Stadt · 05.06.2019

Meldung

Art
Bekanntmachung des Handelsregisteramts
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
05.06.2019
Frist bis
05.07.2019
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
Publikationsnummer
BH01-0000000187

Parteien

Unternehmen

CHE-114.448.407 · 0101 · Bündnerstr. 14, 4055 Basel

Text

Bemerkungen
Das Einzelunternehmen Martinelli Technical + Creative Communications ist infolge Todes der Inhaberin Lynn Ann Martinelli erloschen. Ist die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls Ordnungsbussen bis CHF 500 aus (Art. 943 OR).
Rechtsmittel
Bei der aufgeführten Rechtseinheit entspricht die Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist bei der Anmeldestelle anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls nimmt das Handelsregister die Eintragung gemäss Art. 941 OR von Amtes wegen vor und spricht gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
Amt
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12 4001 Basel