Aufforderung nach Art. 153 HRegV, Eibit AG

Bekanntmachung des Handelsregisteramts · Basel-Stadt · 03.06.2020

Meldung

Art
Bekanntmachung des Handelsregisteramts
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
03.06.2020
Frist bis
03.07.2020
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
Publikationsnummer
BH02-0000001698

Parteien

Unternehmen

CHE-103.624.054 · 0106 · Thiersteinerrain 9, 4053 Basel

Text

Rechtsmittel
Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung bei der Kontaktstelle anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt; Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.<br />Wird der rechtmässige Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 Abs. 1 OR eine Ordnungsbusse wegen Verstosses gegen die Eintragungspflicht von CHF 10.00 bis CHF 500.00 aussprechen.
Amt
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel