Aufforderung nach Art. 153 HRegV, Bozdam

Bekanntmachung des Handelsregisteramts · Thurgau · 11.11.2020

Meldung

Art
Bekanntmachung des Handelsregisteramts
Kanton
Thurgau
Publiziert
11.11.2020
Frist bis
11.12.2020
Veröffentlicht von
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 65, 8500 Frauenfeld
Publikationsnummer
BH02-0000002017

Parteien

Unternehmen

CHE-244.765.623 · 0101 · Lochstrasse 19, 8268 Salenstein

Text

Rechtsmittel
Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung bei der Kontaktstelle anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt; Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.<br />Wird der rechtmässige Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 Abs. 1 OR eine Ordnungsbusse wegen Verstosses gegen die Eintragungspflicht von CHF 10.00 bis CHF 500.00 aussprechen.
Amt
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 65, 8500 Frauenfeld