Aufforderung nach Art. 153a+154 HRegV, Notebox AG

Aufforderung des Handelsregisteramts · Basel-Stadt · 25.10.2019

Meldung

Art
Aufforderung des Handelsregisteramts
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
25.10.2019
Frist bis
25.11.2019
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
Publikationsnummer
BH05-0000001992

Parteien

Unternehmen

CHE-109.462.896 · 0106 · Spalenberg 8, 4051 Basel

Text

Bemerkungen
Die Notebox AG ist an ihrem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar und verfügt über keinen Verwaltungsrat und über keinen Vertretungsberechtigen mit Wohnsitz in der Schweiz mehr, womit ein Organisationsmangel im Sinne von Art. 941a OR vorliegt (Art. 718 OR). Die Gesellschaft und allfällig vorhandene zur Anmeldung verpflichteten Personen werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen einen vertretungsberechtigten Verwaltungsrat, eine zur Vertretung der Gesellschaft berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz und ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zu bestellen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden oder schriftlich zu bestätigen, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist. Andernfalls wird die Gesellschaft vom unterzeichneten Handelsregisteramt aufgelöst und allfällig vorhandene Verwaltungsratsmitglieder als Liquidatoren eingesetzt. Gleichzeitig wird dem Gericht beantragt, die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung der bestehenden Mängel in der gesetzlich zwingenden Organisation der Gesellschaft zu ergreifen (Art. 941a OR). Gegen säumige Verwaltungsratsmitglieder können Ordnungsbussen bis CHF 500 ausgesprochen werden (Art. 943 OR).
Amt
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12 4001 Basel
Other invitation information law
Art. 153a+154 HRegV