Aufforderung nach Art. 153a Abs. 3 HRegV, F+E Solution GmbH
Aufforderung des Handelsregisteramts · St. Gallen · 25.08.2020
Meldung
- Art
- Aufforderung des Handelsregisteramts
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 25.08.2020
- Frist bis
- 24.09.2020
- Veröffentlicht von
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Publikationsnummer
- BH05-0000003213
Parteien
Unternehmen
CHE-280.224.731 · 0107 · Zimmerstrasse 11, 9000 St. Gallen
Text
- Amt
- Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
- Weitere Rechtsmittel
- Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.
- Other invitation information law
- Art. 153a Abs. 3 HRegV