Verfügung nach Art. 153 HRegV, KryptoPal AG
Verfügung einer Behörde · Zug · 14.07.2020
Meldung
- Art
- Verfügung einer Behörde
- Kanton
- Zug
- Publiziert
- 14.07.2020
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug
- Publikationsnummer
- BH07-0000001683
Parteien
Unternehmen
CHE-330.141.664 · 0106 · Baarerstrasse 135, 6300 Zug
Text
- Rechtsmittel
- Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
- Authority decree
- 1. Die KryptoPal AG, in Zug (CHE-330.141.664) wird von Amtes wegen aufgelöst, das noch im Handelsregister eingetragene Domizil wird gelöscht und die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans werden mit der bisherigen Zeichnungsberechtigung als Liquidatoren eingesetzt. 2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Kosten von CHF 400.00 werden der Gesellschaft auferlegt. 3. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 130.00 und werden der Gesellschaft auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren im Handelsregister solidarisch für diese Kosten.
- Authority office
- Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug
- Ausgangslage
- <p>1. Die KryptoPal AG, in Zug (CHE-330.141.664) verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr.<br/>2. Mit Einschreiben vom 31.03.2020 wurden die Anmeldepflichtigen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.<br/>3. Mit Publikation vom 28.05.2020 ist die Gesellschaft aufgefordert worden, innert 30 Tagen den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizils wieder herzustellen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. <br/>4. Die Gesellschaft stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her.<br/><br/></p>
- Amt
- Verwaltungsgericht des Kantons Zug Postfach 6301 Zug