Verfügung nach Art. 153 HRegV, Robert Plank

Verfügung einer Behörde · Zug · 23.11.2020

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Zug
Publiziert
23.11.2020
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug
Publikationsnummer
BH07-0000001921

Parteien

Unternehmen

CHE-355.027.808 · 0101 · Sternenmatt 1, 6318 Walchwil

Text

Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
Authority decree
1. Das Einzelunternehmen Robert Plank, in Walchwil (CHE-355.027.808) wird gestützt auf Art. 153b HRegV gelöscht. 2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Kosten von CHF 240.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt. 3. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 130.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
Authority office
Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug
Ausgangslage
<p>1. Das Einzelunternehmen Robert Plank, in Walchwil (CHE-355.027.808) verfügt gemäss einer Meldung über kein Rechtsdomizil mehr.<br/>2. Mit eingeschriebenem Brief vom 31.08.2020 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.<br/>3. Mit Publikation vom 09.10.2020 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. <br/>4. Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her.<br/><br/></p>
Amt
Verwaltungsgericht des Kantons Zug Postfach 6301 Zug