Verfügung nach Art. 153 HRegV, Marc Meyer
Verfügung einer Behörde · Zug · 11.01.2021
Meldung
- Art
- Verfügung einer Behörde
- Kanton
- Zug
- Publiziert
- 11.01.2021
- Frist bis
- 10.02.2021
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug
- Publikationsnummer
- BH07-0000002015
Parteien
Unternehmen
CHE-102.718.190 · 0101 · Lättichstrasse 8, 6340 Baar
Text
- Rechtsmittel
- Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
- Authority decree
- 1. Das Einzelunternehmen Marc Meyer, in Baar (CHE-102.718.190) wird gestützt auf Art. 153b HRegV gelöscht. 2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Kosten von CHF 230.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt. 3. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 130.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
- Authority office
- Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug
- Ausgangslage
- <p>1. Das Einzelunternehmen Marc Meyer, in Baar (CHE-102.718.190) verfügt gemäss einer Meldung der Post über kein Rechtsdomizil mehr.<br/>2. Mit eingeschriebenem Brief vom 22.09.2020 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.<br/>3. Mit Publikation vom 24.11.2020 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. <br/>4. Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her.<br/><br/></p>
- Amt
- Verwaltungsgericht des Kantons Zug Postfach 6301 Zug