Verfügung nach Art. 153 HRegV, Lufttechnik Thomas Stäheli
Verfügung einer Behörde · Luzern · 25.03.2021
Meldung
- Art
- Verfügung einer Behörde
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 25.03.2021
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- BH07-0000002164
Parteien
Unternehmen
CHE-100.508.049 · 0101 · Im Gfäz, 6044 Udligenswil
Text
- Authority off
- Art. 153 HRegV
- Authority decree
- Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Das Einzelunternehmen Lufttechnik Thomas Stäheli, mit Sitz in Udligenswil (CHE-100.508.049), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Ausgangslage
- <p>1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.</p><p>2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 15.02.2021, 16.02.2021 und 17.02.2021 wurde der Inhaber / die Inhaberin des Einzelunternehmens aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.</p><p>3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.</p>
- Amt
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.