Verfügung nach Art. 153 HRegV, Lufttechnik Thomas Stäheli

Verfügung einer Behörde · Luzern · 25.03.2021

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Luzern
Publiziert
25.03.2021
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH07-0000002164

Parteien

Unternehmen

CHE-100.508.049 · 0101 · Im Gfäz, 6044 Udligenswil

Text

Authority off
Art. 153 HRegV
Authority decree
Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Das Einzelunternehmen Lufttechnik Thomas Stäheli, mit Sitz in Udligenswil (CHE-100.508.049), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
Authority office
Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Ausgangslage
<p>1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.</p><p>2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 15.02.2021, 16.02.2021 und 17.02.2021 wurde der Inhaber / die Inhaberin des Einzelunternehmens aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.</p><p>3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.</p>
Amt
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.