Verfügung nach Art. 153 HRegV, PM data P. Meichtry

Verfügung einer Behörde · Luzern · 13.07.2022

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Luzern
Publiziert
13.07.2022
Frist bis
12.08.2022
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH07-0000003249

Parteien

Unternehmen

CHE-107.454.035 · 0101 · Schönbühlring 8, 6005 Luzern

Text

Authority off
Art. 153 HRegV
Authority decree
4. Das Einzelunternehmen PM data P. Meichtry, in Luzern (CHE-107.454.035) wird infolge Todes der Inhaberin im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht. 5. Es werden keine Gebühren erhoben. 6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.
Authority office
Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Ausgangslage
<p>Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen PM data P. Meichtry, infolge Todes von Petra Meichtry sel. erloschen.</p><p>1.     Mit Schreiben vom 21. April 2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben auf&#173;gefordert, innert <b>30 Tagen</b> die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vor&#173;schriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>2.     Das Schreiben vom 21. April 2022 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom 18.05.2022 eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>3.     Nach Ablauf der Frist von <b>30 Tagen</b> wurde dem Handelsregister die Löschung des Einzelunternehmens nicht angemeldet.</p>
Amt
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.