Verfügung nach Art. 153 HRegV, imagepool Steiger

Verfügung einer Behörde · Luzern · 14.12.2022

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Luzern
Publiziert
14.12.2022
Frist bis
13.01.2023
Veröffentlicht von
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Publikationsnummer
BH07-0000003541

Parteien

Unternehmen

CHE-371.833.009 · 0101 · Friedentalstrasse 45, 6004 Luzern

Text

Authority off
Art. 153 HRegV
Authority decree
Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Das Einzelunternehmen imagepool Steiger, mit Sitz in Luzern (CHE-371.833.009), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
Authority office
Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Ausgangslage
<p>1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.</p><p>2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 13.10.2022, 14.10.2022 und 17.10.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.</p><p>3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.</p>
Amt
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.