Verfügung nach Art. 153 HRegV, Giger Rustical Custom's

Verfügung einer Behörde · Glarus · 19.03.2024

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Glarus
Publiziert
19.03.2024
Frist bis
18.04.2024
Veröffentlicht von
Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus
Publikationsnummer
BH07-0000004344

Parteien

Unternehmen

CHE-408.456.328 · 0101 · Rösslistrasse 30, 8752 Näfels

Text

Authority off
Art. 153 HRegV
Authority decree
1. Das Einzelunternehmen Giger Rustical Custom's wird von Amtes wegen gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Giger Rustical Custom's, in Glarus Nord, CHE-408.456.328, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2018, Publ. 1004504410). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 werden Silvan Giger, von Schänis, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 940 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 200.00 auferlegt. 5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Authority office
Handelsregister des Kantons Glarus Zwinglistrasse 6 8750 Glarus
Ausgangslage
<p>Aufforderung im SHAB vom 16.02.2024</p>
Amt
Verwaltungsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus