Verfügung nach Art. 153 HRegV, Mobile Eversmeyer
Verfügung einer Behörde · Glarus · 05.06.2024
Meldung
- Art
- Verfügung einer Behörde
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 05.06.2024
- Frist bis
- 05.07.2024
- Veröffentlicht von
- Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- BH07-0000004461
Parteien
Unternehmen
CHE-298.376.470 · 0101 · Rütiweg 5, 8867 Niederurnen
Text
- Authority off
- Art. 153 HRegV
- Authority decree
- 1. Das Einzelunternehmen Mobile Eversmeyer wird von Amtes wegen gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Mobile Eversmeyer, in Glarus Nord, CHE-298.376.470, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 178 vom 14.09.2023, Publ. 1005837891). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 werden Mike Eversmeyer, deutscher Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 940 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 200.00 auferlegt. 5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Glarus Zwinglistrasse 6 8750 Glarus
- Ausgangslage
- <p>Aufforderung im SHAB vom 02.05.2024</p>
- Amt
- Verwaltungsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus