Verfügung nach Art. 731b OR, Castus AG

Verfügung einer Behörde · Thurgau · 12.09.2024

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Thurgau
Publiziert
12.09.2024
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
Publikationsnummer
BH07-0000004657

Parteien

Unternehmen

CHE-110.521.850 · 0106 · Konstanzerstrasse 19, 8274 Tägerwilen

Text

Authority off
Art. 731b OR
Authority decree
<ol><li>Die Castus AG (CHE-110.521.850), domiziliert an der Konstanzerstrasse 19 in 8274 Tägerwilen, wird mit Wirkung per Mittwoch, 11. September 2024, 12.00 Uhr, aufgelöst.</li><li>Die anschliessende Durchführung der Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses obliegt dem Konkursamt des Kantons Thurgau.</li><li>Es wird keine Verfahrensgebühr erhoben. Die Kosten der Publikationen werden auf die Staatskasse genommen.</li><li>(Schriftliche Mitteilung)</li></ol>
Authority office
Bezirksgericht Kreuzlingen Konstanzerstrasse 13 8280 Kreuzlingen
Ausgangslage
<p>Die aufgeführte Gesellschaft weist Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf:</p><ul><li>Es fehlt an der Vertretung der Gesellschaft durch mindestens ein Verwaltungsratsmitglied oder den Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR)<br/><br/></li></ul>
Amt
Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, Berufung erhoben werden. Die Berufung ist schriftlich, dreifach und unter Beilage dieses Entscheids einzureichen und mit Antrag und Begründung zu versehen. Die Fristen stehen in diesem Verfahren während der Gerichtsferien nicht still. Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung ist nach unbenütztem Ablauf der Berufungsfrist (unter Beilage dieses Entscheids im Original) beim Bezirksgericht Kreuzlingen einzuholen. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim zuständigen/obgenannten Gericht abgegeben oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.