Verfügung nach Art. 731b OR, Castus AG
Verfügung einer Behörde · Thurgau · 12.09.2024
Meldung
- Art
- Verfügung einer Behörde
- Kanton
- Thurgau
- Publiziert
- 12.09.2024
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
- Publikationsnummer
- BH07-0000004657
Parteien
Unternehmen
CHE-110.521.850 · 0106 · Konstanzerstrasse 19, 8274 Tägerwilen
Text
- Authority off
- Art. 731b OR
- Authority decree
- <ol><li>Die Castus AG (CHE-110.521.850), domiziliert an der Konstanzerstrasse 19 in 8274 Tägerwilen, wird mit Wirkung per Mittwoch, 11. September 2024, 12.00 Uhr, aufgelöst.</li><li>Die anschliessende Durchführung der Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses obliegt dem Konkursamt des Kantons Thurgau.</li><li>Es wird keine Verfahrensgebühr erhoben. Die Kosten der Publikationen werden auf die Staatskasse genommen.</li><li>(Schriftliche Mitteilung)</li></ol>
- Authority office
- Bezirksgericht Kreuzlingen Konstanzerstrasse 13 8280 Kreuzlingen
- Ausgangslage
- <p>Die aufgeführte Gesellschaft weist Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf:</p><ul><li>Es fehlt an der Vertretung der Gesellschaft durch mindestens ein Verwaltungsratsmitglied oder den Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR)<br/><br/></li></ul>
- Amt
- Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
- Weitere Rechtsmittel
- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld, Berufung erhoben werden. Die Berufung ist schriftlich, dreifach und unter Beilage dieses Entscheids einzureichen und mit Antrag und Begründung zu versehen. Die Fristen stehen in diesem Verfahren während der Gerichtsferien nicht still. Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung ist nach unbenütztem Ablauf der Berufungsfrist (unter Beilage dieses Entscheids im Original) beim Bezirksgericht Kreuzlingen einzuholen. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim zuständigen/obgenannten Gericht abgegeben oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.