Verfügung nach Art. 939 OR, BIN Solutions AG

Verfügung einer Behörde · Appenzell Ausserrhoden · 11.07.2025

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
11.07.2025
Frist bis
31.07.2025
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
Publikationsnummer
BH07-0000005358

Parteien

Unternehmen

CHE-114.998.547 · 0106 · ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo, 9100 Herisau

Text

Authority off
Art. 939 OR
Authority decree
<p>1.      Die Gesellschaft wird aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen ein Rechtsdomizil sowie eine neue zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz zu bestimmen und im Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Die Handelsregisteranmeldung ist innert dieser Frist dem Gericht mitzuteilen.</p><p>2.      Die Frist steht während der Gerichtsferien nicht still.</p><p>3.      Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: SV2 25 193</p><p>4.      Bei Säumnis wird umgehend die Auflösung der Gesellschaft verfügt. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.</p>
Authority office
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen
Ausgangslage
<p>-</p>
Amt
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen SV2 25 193