Verfügung nach Art. 731b OR, Cobag Compact-Bau AG

Verfügung einer Behörde · Thurgau · 28.08.2025

Meldung

Art
Verfügung einer Behörde
Kanton
Thurgau
Publiziert
28.08.2025
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
Publikationsnummer
BH07-0000005459

Parteien

Unternehmen

CHE-106.365.400 · 0106 · ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo, 8280 Kreuzlingen

Text

Authority off
Art. 731b OR
Authority decree
<ol><li>Die Cobag Compact-Bau AG (CHE-106.365.400), Domizil eingebüsst, wird mit Wirkung per Mittwoch, 27. August 2025, 12.00 Uhr, aufgelöst.</li><li>Die anschliessende Durchführung der Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses obliegt dem Konkursamt des Kantons Thurgau.</li><li>Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben. Die Kosten der Publikation werden auf die Staatskasse genommen.</li><li>(Schriftliche Mitteilung)</li></ol><p><br/></p><p><br/></p>
Authority office
Bezirksgericht Kreuzlingen Konstanzerstrasse 13 8280 Kreuzlingen
Ausgangslage
<p>Die aufgeführte Gesellschaft weist Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf:</p><ul><li>Es fehlt an der Vertretung der Gesellschaft durch mindestens ein Verwaltungsratsmitglied oder Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 2 OR)</li><li>Die Gesellschaft verfügt über kein Rechtsdomizil (Art. 731b &#65279;Abs. 1 Ziff. 5 OR)</li></ul><p><br/></p><p><br/></p>
Amt
Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen
Weitere Rechtsmittel
Dieser Entscheid wird ohne Begründung eröffnet. Die Parteien sind berechtigt, innert 10 Tagen seit Zustellung bzw. Publikation beim Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen, eine schriftliche Begründung zu verlangen. Die Fristen stehen in diesem Verfahren während der Gerichtsferien nicht still. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Rechtsmittelfrist mit Zustellung des begründeten Ent-scheids zu laufen. Die Rechtskraftbescheinigung ist nach unbenütztem Ablauf der obigen Frist (unter Beilage dieses Entscheids im Original) beim Bezirksgericht Kreuzlingen einzuholen.