Teilliquidation von PHOENIX PENSIONSKASSE
Teilliquidation · Aargau · 14.03.2022
Meldung
- Art
- Teilliquidation
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 14.03.2022
- Frist bis
- 15.04.2022
- Veröffentlicht von
- PHOENIX PENSIONSKASSE, Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
- Publikationsnummer
- FM09-0000000192
- Publiziert bis
- 14.03.2027
Parteien
Versicherung
CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
Text
- Publication
- <p></p><p>Bei den Vorsorgewerken Vollversicherung, Solid, Polytechna sowie Renten mit Nachschusspflicht sind per 31.12.2018 die Tatbestände der Teilliquidation erfüllt. </p><ul><li>Die Vollversicherung weist einen Deckungsgrad von 100% aus. Die Altersguthaben werden zu 100% übertragen.</li><li>Das Vorsorgewerk Polytechna weist einen Deckungsgrad über 100% aus. Die Altersguthaben und die weiteren Vorsorgevermögen werden kollektiv übertragen.</li><li>Das Vorsorgewerk Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li></ul><div></div><div><br/></div><div><br/><p><br/></p></div>
- Custom type of title
- Verminderung der Belegschaft, Aufgabe Geschäftstätigkeit, Auflösung Anschlussvertrag
- Amt
- Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2018@phoenix-pk.ch oder per Postadresse an: PHOENIX Pensionskasse Mellingerstrasse 10 5443 Niederohrdorf
- Weitere Rechtsmittel
- • Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. • Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. • Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.