Teilliquidation von PHOENIX PENSIONSKASSE

Teilliquidation · Aargau · 20.10.2022

Meldung

Art
Teilliquidation
Kanton
Aargau
Publiziert
20.10.2022
Frist bis
23.11.2022
Veröffentlicht von
PHOENIX PENSIONSKASSE, Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Publikationsnummer
FM09-0000000231
Publiziert bis
20.10.2027

Parteien

Versicherung

CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf

Text

Publication
<p>Bei den Vorsorgewerken Vollversicherung, Solid sowie Rentner mit Nachschusspflicht sind per 31.12.2019 die Tatbestände der Teilliquidation erfüllt.</p><ul> <li>Die Vollversicherung weist einen Deckungsgrad von 100% aus. Die Altersguthaben werden zu 100% übertragen.</li> <li>Das Vorsorgewerk Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li> <li>Das Vorsorgewerk Rentner mit Nachschusspflicht weist eine Unterdeckung auf. Die Deckungskapitalien der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li> </ul><p><br/></p>
Custom type of title
Verminderung der Belegschaft, Aufgabe Geschäftstätigkeit, Auflösung Anschlussvertrag
Amt
Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2019@phoenix-pk.ch oder per Postadresse an: PHOENIX Pensionskasse Mellingerstrasse 10 5443 Niederohrdorf
Weitere Rechtsmittel
• Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. • Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. • Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.