Teilliquidation von PHOENIX PENSIONSKASSE
Teilliquidation · Aargau · 06.03.2024
Meldung
- Art
- Teilliquidation
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 06.03.2024
- Frist bis
- 08.04.2024
- Veröffentlicht von
- PHOENIX PENSIONSKASSE, Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
- Publikationsnummer
- FM09-0000000301
- Publiziert bis
- 06.03.2029
Parteien
Versicherung
CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
Text
- Publication
- <p>Bei der Vorsorgekasse Solid ist per 31.12.2021 der Tatbestand der Teilliquidation erfüllt.</p><ul><li>Die Vorsorgekasse Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li></ul>
- Amt
- Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2021@phoenix-pk.ch oder per Post an: PHOENIX PENSIONSKASSE, Mellingerstrasse 10 5443 Niederrohrdorf
- Weitere Rechtsmittel
- Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.