Teilliquidation von PHOENIX PENSIONSKASSE

Teilliquidation · Aargau · 15.07.2024

Meldung

Art
Teilliquidation
Kanton
Aargau
Publiziert
15.07.2024
Frist bis
16.08.2024
Veröffentlicht von
PHOENIX PENSIONSKASSE, Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
Publikationsnummer
FM09-0000000326
Publiziert bis
15.07.2029

Parteien

Versicherung

CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf

Text

Publication
<p>Bei der Vorsorgekasse Solid ist per 31.12.2022 der Tatbestand der Teilliquidation erfüllt. </p><p>Die Vorsorgekasse Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</p>
Amt
Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2022@phoenix-pk.ch oder per Post an: PHOENIX PENSIONSKASSE, Mellingerstrasse 10 5443 Niederrohrdorf
Weitere Rechtsmittel
Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.