Mogli AG in Liquidation

Konkurs durch die FINMA · Zug · 16.05.2023

Meldung

Art
Konkurs durch die FINMA
Kanton
Zug
Publiziert
16.05.2023
Veröffentlicht von
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3008 Bern
Publikationsnummer
FM10-0000000255
Publiziert bis
16.05.2028

Parteien

Schuldner

CHE-235.836.945 · 0106 · Industriestrasse 47, 6300 Zug

Text

Publication
<p><b>Konkursliquidatorin<br/> </b>Häusermann + Partner AG<br/> Schwanengasse 5/7<br/> Postfach<br/> 3001 Bern<br/> Tel.: +41 (0)31 326 51 30</p><p>Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend die Anerkennung eines Herausgabeanspruchs sowie eine Verwertungshandlung zugestellt. </p><p>Die Gläubiger können die Abtretung des Bestreitungsrechts verlangen (Art. 20 Abs. 2 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA i.V. m. Art. 260 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs). Des Weiteren können die Gläubiger im Zusammenhang mit der Verwertungshandlung ein höheres Angebot einreichen.</p><p>Die Gläubiger erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).</p><p>Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern.</p><p><b>Fristenlauf</b></p><p>Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert <b>20 Tagen</b> geltend zu machen.</p><p>Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.</p><p><b>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA</b></p>