Mogli AG in Liquidation
Konkurs durch die FINMA · Zug · 16.05.2023
Meldung
- Art
- Konkurs durch die FINMA
- Kanton
- Zug
- Publiziert
- 16.05.2023
- Veröffentlicht von
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3008 Bern
- Publikationsnummer
- FM10-0000000255
- Publiziert bis
- 16.05.2028
Parteien
Schuldner
CHE-235.836.945 · 0106 · Industriestrasse 47, 6300 Zug
Text
- Publication
- <p><b>Konkursliquidatorin<br/> </b>Häusermann + Partner AG<br/> Schwanengasse 5/7<br/> Postfach<br/> 3001 Bern<br/> Tel.: +41 (0)31 326 51 30</p><p>Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend die Anerkennung eines Herausgabeanspruchs sowie eine Verwertungshandlung zugestellt. </p><p>Die Gläubiger können die Abtretung des Bestreitungsrechts verlangen (Art. 20 Abs. 2 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA i.V. m. Art. 260 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs). Des Weiteren können die Gläubiger im Zusammenhang mit der Verwertungshandlung ein höheres Angebot einreichen.</p><p>Die Gläubiger erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).</p><p>Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern.</p><p><b>Fristenlauf</b></p><p>Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert <b>20 Tagen</b> geltend zu machen.</p><p>Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.</p><p><b>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA</b></p>