Vorläufige Konkursanzeige FD Bausysteme GmbH

Konkurs angekündigt · Appenzell Ausserrhoden · 22.01.2025

Meldung

Art
Konkurs angekündigt
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
22.01.2025
Entschieden am
20.01.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden
Publikationsnummer
KK01-0000045526
Publiziert bis
22.01.2030

Parteien

Schuldner

CHE-323.043.973 · 0107 · Kasernenstrasse 30, 9100 Herisau

Text

Bemerkungen
Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der FD Bausysteme GmbH sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen welche Sachen der FD Bausysteme GmbH besitzen oder bei denen die FD Bausysteme GmbH Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. *** Die Organe der Kridarin werden hiermit aufgefordert, die Buchhaltungsakten der FD Bausysteme GmbH innert 10 Tagen beim Konkursamt Appenzell Ausserrhoden einzureichen. Das Konkursamt benötigt folgende von Gesetzes wegen vorgeschrieben Bücher bzw. Geschäftsakten: • Bilanzen der letzten 10 Jahre • Erfolgsrechnungen der letzten 10 Jahre • Buchhaltungs-Kontoblätter der letzten 10 Jahre • Buchhaltungs-Buchungsjournale der letzten 10 Jahre • Buchungsbelege im Original der der letzten 10 Jahre • Anlagebuchhaltung der letzten 10 Jahre • Gründungsurkunden, Statuten, Protokolle der Generalversammlungen der letzten 10 Jahre • Eine Liste sämtlicher zurzeit noch vorhandener Aktiven, d.h. Liste über bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Rechte, Patente, Rezepte etc., insbesondere eine Auflistung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Rechnungskopien, dies auch dann, wenn die betreffenden Forderungen von den Debitoren und/oder Kunden bestritten werden • Produktions- und Lieferverträge, Verträge über Kauf und Verkauf von Aktiven • Protokolle und Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der letzten 10 Jahre • Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist • Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter ersichtlich ist Die Organe werden hiermit auf ihre Auskunfts- und Herausgabepflicht gemäss Art. 222 SchKG aufmerksam gemacht.
Rechtsmittel
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
Amt
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR
Weitere Rechtsmittel
Die Konkursmasse der FD Bausysteme GmbH tritt in keinerlei Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge, Auftragsverhältnisse etc.) ein, welche Gläubiger mit der konkursiten Gesellschaft abgeschlossen haben. Die Konkursmasse führt solche Verträge nicht weiter. Die Konkursmasse führt den Betrieb der konkursiten Gesellschaft nicht weiter. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Antrag auf Insolvenzentschädigung ist an folgende Adresse zu stellen: Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR.