Vorläufige Konkursanzeige Codex Oberson AG

Konkurs angekündigt · Appenzell Ausserrhoden · 12.01.2026

Meldung

Art
Konkurs angekündigt
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
12.01.2026
Entschieden am
08.01.2026
Veröffentlicht von
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden
Publikationsnummer
KK01-0000058833
Publiziert bis
12.01.2031

Parteien

Schuldner

CHE-101.590.332 · 0106 · Schwendistrasse 5, 9411 Schachen b. Reute

Text

Bemerkungen
Konkurs Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, Firmennummer: CHE-101.590.332, vormals Mode Oberson AG, 3186 Düdingen, Firmennummer: CHE-101.590.332. *** Das Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden hat mit Urteil vom 08. Januar 2026 bezüglich der genannten Gesellschaft den Konkurs eröffnet (Art. 159 ff. SchKG, Ordentliche Konkursbetreibung). *** Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, besitzen oder bei denen die Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. *** Die Organe der Kridarin werden hiermit aufgefordert, die Buchhaltungsakten der Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, innert 10 Tagen beim Konkursamt Appenzell Ausserrhoden einzureichen. Das Konkursamt benötigt folgende von Gesetzes wegen vorgeschrieben Bücher bzw. Geschäftsakten: • Bilanzen der letzten 10 Jahre • Erfolgsrechnungen der letzten 10 Jahre • Buchhaltungs-Kontoblätter der letzten 10 Jahre • Buchhaltungs-Buchungsjournale der letzten 10 Jahre • Buchungsbelege im Original der letzten 10 Jahre • Anlagebuchhaltung der letzten 10 Jahre • Gründungsurkunden, Statuten, Protokolle der Generalversammlungen der letzten 10 Jahre • Eine Liste sämtlicher zurzeit noch vorhandener Aktiven, d.h. Liste über bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Rechte, Patente, Rezepte etc., insbesondere eine Auflistung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Rechnungskopien, dies auch dann, wenn die betreffenden Forderungen von den Debitoren und/oder Kunden bestritten werden • Produktions- und Lieferverträge, Verträge über Kauf und Verkauf von Aktiven • Protokolle und Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der letzten 10 Jahre • Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist • Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter ersichtlich ist
Rechtsmittel
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
Amt
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden A
Weitere Rechtsmittel
Die Konkursmasse der Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, tritt in keinerlei Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Auftragsverhältnisse etc.) ein, welche Gläubiger mit der konkursiten Gesellschaft abgeschlossen haben. Die Konkursmasse führt solche Verträge nicht weiter. Die Konkursmasse führt den Betrieb der konkursiten Gesellschaft nicht weiter. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Antrag auf Insolvenzentschädigung ist an folgende Adresse zu stellen: Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR. *** Wichtiger Hinweis für Debitoren, für Kundinnen und Kunden, welche bei der Codex Oberson AG, 9411 Schachen b. Reute AR, noch Ausstände haben: Noch nicht bezahlte Rechnungen können nur noch dem Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, 9410 Heiden AR, beglichen werden. Im Falle der Zahlung an den Schuldner oder an Dritte laufen Sie Gefahr, den Betrag doppelt bezahlen zu müssen. *** Die Organe, Dritte und Behörden werden hiermit ausdrücklich auf ihre Auskunfts- und Herausgabepflichten hingewiesen, wie sie in Art. 222 SchKG in Verbindung mit Art. 163 Ziff. 1, Art. 323 Ziff. 4 und Art. 324 Ziff. 5 StGB festgelegt sind.