Konkurspublikation/Schuldenruf Daniel Werren
Konkurs eröffnet, Gläubiger aufgerufen · Aargau · 11.08.2023
Meldung
- Art
- Konkurs eröffnet, Gläubiger aufgerufen
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 11.08.2023
- Entschieden am
- 09.03.2023
- Frist bis
- 21.08.2023
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden
- Publikationsnummer
- KK02-0000035236
- Publiziert bis
- 11.08.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 09.04.1983 · von Diemtigen · Delfterstrasse 38, 5004 Aarau
Text
- Rechtsmittel
- Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).
- Amt
- Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus , 5036 Oberentfelden
- Weitere Rechtsmittel
- Die Konkurseröffnung über Werren Daniel vom 09.03.2023 folgte einer dem Schuldner am 23.05.2022 gewährten Nachlassstundung. Im Verlaufe des Nachlassverfahrens hat bereits ein Schuldenruf stattgefunden. Gemäss Art. 234 SchKG müssen Gläubiger, welche ihre Forderungen im Nachlassverfahren bereits angemeldet haben, keine neue Eingabe machen. Die Konkursverwaltung empfiehlt den Gläubigern jedoch, ihre Forderungen inkl. Beweismitteln unter Aufrechnung der Zinsen bis 09.03.2023 erneut einzureichen. Sollten die Forderungen in der Zwischenzeit nicht mehr oder nicht mehr in der ursprünglichen Höhe bestehen, bitten wir um Rückzug bzw. Teilrückzug der geltend gemachten Forderungen./br