Kollokationsplan und Inventar Thomas Gläsner

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 22.10.2021

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
22.10.2021
Frist bis
11.11.2021
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG
Publikationsnummer
KK04-0000022668
Publiziert bis
22.10.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 03.11.1971 · Königsberg 1, 5618 Bettwil

Text

Bemerkungen
Mit unbekannten Aufenthaltes. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Muri, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./la
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG