Kollokationsplan und Inventar Ruth Buchs (NL)
Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 05.11.2021
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 05.11.2021
- Frist bis
- 25.11.2021
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- KK04-0000022852
- Publiziert bis
- 05.11.2026
Parteien
Schuldner
geboren am 26.04.1951 · von Jaun (FR) · Rosenbergstrasse 2, 6004 Luzern
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Forderungen aus öffentlichem Recht, welche bereits Gegenstand eines Administrativverfahrens sind, gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern, dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern, geltend zu machen.
- Beschwerdestelle
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, einzureichen.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, gerichtlich anhängig zu machen.
- Amt
- Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, P.O.B. 3541 6002 Luzern