Kollokationsplan und Inventar Anna Eichenberger (NL)

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 12.11.2021

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
12.11.2021
Frist bis
02.12.2021
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern
Publikationsnummer
KK04-0000023150
Publiziert bis
12.11.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 02.09.1921 · von Beinwil am See · i. A. in Emmenbrücke, 6000 Luzern

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Luzern, Abteilung 1, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, P.O.B. 3541 6002 Luzern