Kollokationsplan Eugen Koch

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 26.11.2021

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
26.11.2021
Frist bis
16.12.2021
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
Publikationsnummer
KK04-0000023391
Publiziert bis
26.11.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 15.09.1959 · von Hasle LU · Oberbachguet 1, 6166 Hasle

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan wird infolge einer nachträglich in der 3. Klasse zugelassenen Forderung neu aufgelegt.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Willisau, Menzbergstrasse 16, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, Postfach 21, 6130 Willisau