Kollokationsplan Intertravel AG in Liquidation
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 26.11.2021
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 26.11.2021
- Frist bis
- 16.12.2021
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Grindelstrasse 6, 8304 Wallisellen
- Publikationsnummer
- KK04-0000023404
- Publiziert bis
- 26.11.2026
Parteien
Schuldner
CHE-103.152.463 · 0106 · Rohrstrasse 36, 8152 Glattbrugg
Text
- Bemerkungen
- Im Konkurs über die Intertravel AG liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wallisellen zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Wallisellen schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus dem öffentlichen Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Wallisellen, Grindelstrasse 6, 8304 Wallisellen