Kollokationsplan Baumstamm AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 26.11.2021

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
26.11.2021
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich, Postfach, 8027 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000023498
Publiziert bis
26.11.2026

Parteien

Schuldner

CHE-104.269.808 · 0106 · Leimbachstrasse 223, 8041 Zürich

Text

Bemerkungen
Ergänzung des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Forderungseingabe. Klagefrist für die Anfechtung dieser Ergänzung bis 16.12.2021.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Zürich
Amt
Konkursamt Enge-Zürich, Postfach 8027 Zürich