Kollokationsplan und Inventar Marcel Loosli
Kollokationsplan und Inventar · Bern · 01.12.2021
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 01.12.2021
- Frist bis
- 21.12.2021
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- KK04-0000023521
- Publiziert bis
- 01.12.2026
Parteien
Schuldner
geboren am 02.01.1980 · von Wyssachen BE · Mühlegasse 11, 3283 Kallnach
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Amt
- Konkursamt Seeland Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne