Kollokationsplan und Inventar Herbert Haueter
Kollokationsplan und Inventar · Thurgau · 07.01.2022
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Thurgau
- Publiziert
- 07.01.2022
- Frist bis
- 27.01.2022
- Veröffentlicht von
- Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld
- Publikationsnummer
- KK04-0000024029
- Publiziert bis
- 07.01.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 14.04.1970 · von Trub BE · Langwiesenstrasse 7, 8570 Weinfelden
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Obergericht des Kantons Thurgau Promenadenstrasse 12a 8510 Frauenfeld
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Weinfelden Postfach 44 8570 Weinfelden
- Amt
- Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69 8510 Frauenfeld