Kollokationsplan Chiew Meng Lam, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 19.01.2022

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
19.01.2022
Frist bis
08.02.2022
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel
Publikationsnummer
KK04-0000024210
Publiziert bis
19.01.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 28.12.1955 · Bruderholzweg 21, 4053 Basel

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Ein Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichnenden Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Zivilgericht Basel-Stadt gerichtlich anhängig zu machen, widrigenfalls er als anerkannt gilt und in Rechtskraft erwächst.
Amt
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel